Novemberhilfe 2020

Die Novemberhilfe ist da!

"Was lange währt, wird endlich gut! Jetzt die Corona-Novemberhilfe beantragen"

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Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen viele Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, direkt oder indirekt durch angeordnete Schließungen. Der Bund unterstützt deshalb alle diese Betroffenen mit der sogenannten Novemberhilfe.

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Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen.

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Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen.

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Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.

Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden. Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.

2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020

4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.

5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie HIER.

Darüber hinaus finden Sie die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen HIER.

Foto: Sergil / stock.adobe.com