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Kompakt: alle Infos für Grenzpendler

Aufgrund der Corona-Pandemie bestehen aktuell Einschränkungen für die Einreise in den Freistaat Sachsen.

Um die Beschäftigten und Unternehmen, die nicht auf Homeoffice ausweichen können, noch besser vor dem Coronavirus zu schützen, führt der Freistaat Sachsen eine regelmäßige Testpflicht für Grenzpendler und Grenzgänger aus und in Risikogebiete ein. Die Regelung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung enthält die Verpflichtung für diese Personengruppe, sich einmal wöchentlich einer Testung auf eine Infektion mit Sars-CoV-2 zu unterziehen. Diese Regelung gilt sowohl für Einpendler nach Sachsen (Grenzgänger) als auch für Auspendler aus Sachsen (Grenzpendler) ab Montag, den 18. Januar 2021. So sollen Infektionsketten schneller erkannt und gestoppt werden. Bringen Grenzpendler ihre Kinder mit, die in Sachsen in die Kindertageseinrichtung gehen, müssen sich die Kinder nicht testen lassen.

Wo Sie sich in Görlitz testen lassen können, finden Sie HIER.

Auf der Corona-Homepage des Freistaates finden Sie die wichtigsten Antworten unter FAQ

Kompakt zusammengefasst:

Die Tests - Schnelltests sind hierfür ausreichend - können z.B. bei Betriebsärztinnen und –ärzten, in Eigenorganisation bei örtlichen Haus- und Fachärzten, bei privaten Testanbietern sowie in einigen Apotheken durchgeführt werden. Eine Übersicht über alle Test- und Schwerpunktpraxen ist auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen aufgelistet: https://www.kvs-sachsen.de/aktuell/corona-virus/test-und-schwerpunktpraxen/

Außerdem ist es möglich, Beschäftigte auszubilden, die die Schnelltests im Unternehmen durchführen können. Diese (Online-)Kurse bietet das Bildungswerk des Deutsche Roten Kreuzes (DRK) an.

Anerkannt werden auch Schnelltests aus Polen und Tschechien. Tschechische Bürgerinnen und Bürger, die dort voll krankenversichert sind, haben Anspruch auf einen kostenfreien Schnelltest pro Woche.

Auch der Freistaat Sachsen wird sich an den Kosten der Tests mit zehn Euro pro Test beteiligen, darauf hat sich das Kabinett verständigt.

Die Unterstützung bei den Testkosten wird branchenoffen gewährt und erfolgt als Festbetragsfinanzierung nach dem Erstattungsprinzip pro nachgewiesener Testung. Gefördert werden auch die Tests auspendelnder Beschäftigter. Anträge können monatlich bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Dazu ergänzt das SMWA die Richtlinie zur Unterstützung von Arbeitgebern systemrelevanter Unternehmen bei den Unterbringungskosten für Einpendler aus Tschechien und Polen vom 26. November 2020 (Pendlerförderung).