Der Freistaat Sachsen hat am 12. Februar 2021 seine Corona-Schutz-Verordnung erneut angepasst und damit die Beschlüssen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 15. Februar bis einschließlich 7. März 2021.
Das ist neu:
- Die geltenden Corona-Maßnahmen werden grundsätzlich verlängert.
- Schulen: eingeschränkter Regelbetrieb an Grundschulen in festen Gruppen
- Kitas: eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen
- Handel: Click & Collect - der Bestell- und Abholservice ist erlaubt, Kundenansammlungen müssen aber vermieden werden.
- Dienstleitung: Frisör und Fußpflege öffnen - unter Beachtung von Hygieneregeln ab 1. März
- Fahrschulen: Unterricht, Praxis und Prüfung sind möglich, wenn sie berufsbedingt notwendig sind ab 1. März
- Ausgangssperre: Landkreise und kreisfreie Städte können die Ausgangssperre und 15km Regel aufheben, wenn der Inzidenzwert an 5 Tagen in Folge unter 100 liegt.
- Mund-Nase-Schutz: Mundschutzpflicht in Fahrzeugen, wenn mehr als ein Hausstand mitfährt und im beruflichen Umfeld
- Einreise: verschärfte Einreiseregeln für Tschechien
- Sie finden die aktualisierte Coronaschutzverordnung HIER.
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