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! UPDATE ! Anpassung der Coronaschutzverordnung vom 12. Februar 2021

Der Freistaat Sachsen hat am 12. Februar 2021 seine Corona-Schutz-Verordnung erneut angepasst und damit die Beschlüssen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 15. Februar bis einschließlich 7. März 2021.

Das ist neu:

  • Die geltenden Corona-Maßnahmen werden grundsätzlich verlängert.
  • Schulen: eingeschränkter Regelbetrieb an Grundschulen in festen Gruppen
  • Kitas: eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen
  • Handel: Click & Collect - der Bestell- und Abholservice ist erlaubt, Kundenansammlungen müssen aber vermieden werden.
  • Dienstleitung: Frisör und Fußpflege öffnen - unter Beachtung von Hygieneregeln ab 1. März
  • Fahrschulen: Unterricht, Praxis und Prüfung sind möglich, wenn sie berufsbedingt notwendig sind ab 1. März
  • Ausgangssperre: Landkreise und kreisfreie Städte können die Ausgangssperre und 15km Regel aufheben, wenn der Inzidenzwert an 5 Tagen in Folge unter 100 liegt.
  • Mund-Nase-Schutz: Mundschutzpflicht in Fahrzeugen, wenn mehr als ein Hausstand mitfährt und im beruflichen Umfeld
  • Einreise: verschärfte Einreiseregeln für Tschechien
  • Sie finden die aktualisierte Coronaschutzverordnung HIER.



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