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! UPDATE ! Anpassung der Coronaschutzverordnung ab 26. August

Am 24. August 2021 hat das sächsische Kabinett eine neue Corona-Schutzverordnung für Sachsen beschlossen, die ab dem 26. August 2021 gilt.

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung wird es keinen erneuten Lockdown geben. Damit wird es keine erneute Schließung von Einrichtungen und Angeboten geben und vollständig immunisierte Personen werden keinen Einschränkungen – bis auf die Basisschutzmaßnahmen – unterworfen sein. Auch die grundsätzliche Abkehr von den Inzidenzwerten als alleiniger Schwellenwerte für das Inkrafttreten von Schutzmaßnahmen erfolgte. Zukünftig wird die Bettenkapazitätsgrenze als wesentlicher Indikator herangezogen.

Zukünftig erfolgt die Beurteilung der Bettenkapazitätsgrenze, wie vom Dresdner Uniklinik-Chef Prof. Dr. Albrecht empfohlen, aufgrund der Vorwarnstufe (650 Normalbetten oder 180 Intensivbetten) und der Überlastungsstufe (1.300 Normalbetten oder 420 Intensivbetten).

Diese Verordnung stellt damit einen Paradigmenwechsel im Vergleich zu den bisherigen Corona-Schutz-Verordnungen der Staatsregierung dar: Die Öffnung sowie Inanspruchnahme von Geschäften, Einrichtungen, Veranstaltungen u. a. ist unter Einhaltung eines schriftlichen Hygienekonzeptes fortan inzidenzunabhängig möglich.

Weitere Informationen dazu hier.

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Darüber hinaus hat das Kabinett auch eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung zum Schujahresstart beschlossen. Für Sachsens Kultusminister Christian Piwarz bleibt es oberstes Ziel, "im neuen Schuljahr den Präsenzunterricht vollständig zu gewährleisten." Alle Infos zu den Regeln zum Schuljahresstart gibt es hier.