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Florian Oest: Einschätzung zur beschlossenen Grundgesetzänderung

Der Deutsche Bundestag hat am 18. März 2025 wegweisende Änderungen der Finanz- und Schuldenregeln im Grundgesetz beschlossen. Auch wenn ich selbst dem 20. Bundestag nicht angehöre und über die Grundgesetzänderung nicht abstimmen konnte, habe ich mich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Vorangestellt verspreche ich Ihnen: Als Abgeordneter werde ich mich dafür einsetzen, dass wir unseren Kindern und Enkelkindern weder einen Schuldenberg noch marode Straßen und Krankenhäuser weitergeben.

Die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 macht deutlich: Die Mehrheit der Menschen im Osten fühlt sich durch die designierte Regierungskoalition von Union und SPD nicht genug repräsentiert. Die Themen Sicherheit und Migration zu lösen, wird allein nicht ausreichen, um unser Land wieder voranzubringen. Deshalb ist es wichtig, dass wir als Union bereits mit dem Sondierungsprogramm einen grundlegenden Politikwechsel in Deutschland einleiten.

Mit der Zurückweisung von illegal Einreisenden an den Grenzen, der Reform des Bürgergelds zu mehr Leistungsanreizen und härteren Sanktionsmöglichkeiten, steuerfreien Überstundenzuschlägen für Arbeitnehmer, der Aktivrente für Rentner, einer Reduzierung der Stromsteuer sowie der Netzentgelte, der Rückkehr zur Agrardieselrückvergütung oder dem Rückbau von Bürokratie durch die Abschaffung von Berichts-, Dokumentations- und Statistikpflichten, halten wir unsere Wahlversprechen. Vom zügigen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zwischen Deutschland und unseren Nachbarn Polen und Tschechien, der ebenfalls im Sondierungsprogramm festgehalten ist, profitieren wir im Landkreis Görlitz besonders.

Mit dem Investitionsprogramm von 500 Milliarden Euro über zwölf Jahre für die Ertüchtigung von Infrastruktur wie Brücken, Straßen, Autobahnen, Bahnstrecken, Digitalisierung oder Krankenhäusern, geben wir unserem Land wieder neue Kraft. Allein 100 Milliarden Euro davon sollen den Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Kommunalpolitiker erleben viel zu oft, dass Geld für wichtige Projekte vor Ort fehlt. Die Grundgesetzänderung sieht zudem vor, dass das Sondervermögen für zusätzliche Investitionen der Klimaneutralität genutzt werden kann. Klimaneutralität wird damit nicht zu einem neuen Staatsziel mit Verfassungsrecht – wie der Umweltschutz in Artikel 20a GG – sondern lediglich eine Handlungsmöglichkeit zum Zweck des Sondervermögens.

Ich weiß, dass die hohen Summen viele Menschen verunsichern. Aber wir müssen uns auch vor Augen führen, dass die Wirtschaft in unserem Land schon seit fünf Jahren nicht mehr wächst. Dabei ist eine starke Wirtschaft die Voraussetzung für sichere Arbeitsplätze und ein gutes Gemeinwesen. Die nun geplanten Investitionen sind ein dringend notwendiges Konjunkturprogramm für unser Land und werden zu weiteren Privatinvestitionen und somit wiederum zu Wirtschaftswachstum führen. Wir gestalten damit einen neuen Aufbruch für die Menschen in unserem Land und verbessern die Lebensverhältnisse spürbar.

Als Familienvater ist mir das Thema Generationengerechtigkeit eine Herzensangelegenheit. Mit der Grundgesetzänderung hat der 20. Deutsche Bundestag nun ein Investitionsprogramm auf den Weg gebracht, womit wir unseren Kindern ein solide aufgestelltes und wirtschaftlich starkes Land übergeben können. Deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, dass der noch zu verhandelnde Koalitionsvertrag neben Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung auch für Einsparungen zur Refinanzierung und Rückzahlung des Sondervermögens Sorge trägt. Darauf habe ich meine Kollegen in den zuständigen Arbeitsgruppen der Koalitionsverhandlungen bereits eindringlich hingewiesen.

Mein Mandat für den 21. Deutschen Bundestag beginnt offiziell mit der Konstituierung des Deutschen Bundestages am 25. März 2025. Ich werde Sie auch in Zukunft hier über meine Arbeit und die des CDU Kreisverbandes regelmäßig informieren.